Da die Schuldenbremse im GG verankert ist, hält sich die FDP hier lediglich an bestehende Gesetze. Klar kann man ja mal übersehen
Dann muss der Finanzminister mehr Einnahmen generieren!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 106
(2) Das Aufkommen der folgenden Steuern steht den Ländern zu:
1. die Vermögensteuer,
2. die Erbschaftsteuer,
Spitzensteuersatzes der veranlagten Einkommensteuer
bis 1953 95 %
bis 1989 56 %