linux_dau schrieb am 11.05.2021 18:38:
tjfranz schrieb am 11.05.2021 18:03:
Der Volksentscheid fiel zugunsten des U-Bahnhofs aus.
Das ist nicht korrekt!
Der Volksentscheid ging nur um die Frage, ob das Land die "vertraglichen Kündigungsrechte" im Finanzierungsvertrag wahrnehmen sollte.
Dummerweise war die Frist dafür schon vor dem Volksentscheid abgelaufen, der "Volksentscheid" war also nur eine Show, und er wurde auf Drängen der SPD so formuliert, dass die ablehnende Antwort zu S21 mit JA beantwortet werden musste.
Der Volksentscheid war zwar verkorkst klausuliert. Das war den Verträgen geschuldet, die man nicht schuldhaft brechen wollte. Letzen Endes hat aber die Mehrheit der Teilnehmer für den Weiterbau gestimmt.
Da die Erfahrung zeigt, dass in BW die Beteiligung an Volksentscheiden annähernd dem Quorum entspricht (30% der Wahlberechtigten), konnteman so sicher sein, dass die Gegner das Quorum nicht erreichen.
Hätte die Frage gelautet "Soll S21 gebaut werden", dann wäre es ein klarer Volksentscheid geworden. Dann hätten die Befürworter das Quorum nicht erreicht.
Es war aber nicht die Frage ob S21 gebaut werden soll, sondern ob BaWü vertragskonform "aussteigt" (eine Vertragsstrafe umgeht), d.h. nur seinen Teil des Vertrags erfüllt und nicht mehr.