Ansicht umschalten
Avatar von Gast (16461)
  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Rechtstaat

Auch außergewöhnliche Maßnahmen müssen dem Recht entsprechen.
Wenn die Exekutive verstärkt meint, dass sie freihändig entschieden könne und eine Überprüfung nicht angeraten sei, sollte sie schlicht erkennen, dass eine solche Haltung "bemerkenswert unangemessen" ist.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten