https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf
Grundsatzprogramm der Grünen 2021
"(188) ...Eine vielfältige Einwanderungsgesellschaft erfordert die gleichberechtigte politische, soziale und kulturelle Teilhabe von Migrant*innen. Sie ist als
Staatsziel im Grundgesetz zu verankern."
Das wäre wohl die Abschaffung des bisher bekannten Deutschlands wenn nicht nur das Staatsvolk den Bundestag wählt sondern auch jeder Migrant das aktive und passive Wahlrecht bei der Bundestagswahl hätte.
"(193) ...Der Islam gehört damit selbstverständlich zu Deutschland. ... Muslim*innenfeindlichkeit zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. ... Das Ziel sind Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in keiner strukturellen Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung und deren oder dessen jeweiliger Regierungspolitik stehen und sich religiös selbst bestimmen."
Faktisch eine weitere Unterstützung des Staates für den Islam und Geld für den Kampf gegen Kritiker des politischen Islams.
"(394) ...
Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind in .. auf dem Grundgesetz ... einzubetten.
Wenn das Vetorecht im Sicherheitsrat missbraucht wird, um schwerste Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zu decken, steht die Weltgemeinschaft vor einem Dilemma,
weil Nichthandeln genauso Menschenrechte und Völkerrecht schädigt wie Handeln"
Im Grundgesetz steht bisher:
Art. 87a
(1) 1Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. ...
Art. 24
...
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Mit anderen Wortes die Grünen wollen was die USA schon lange fordern. Irgendeinen Staat wegen angeblicher oder tatsächlicher Menschenrechtsverbrechen beschuldigen und dann die Regierung des Landes stürzen. Weg mit dem Völkerrecht das keine anderen Länder angegriffen werden dürfen außer bei Völkermord oder Beschluss des Sicherheitsrates ohne Veto durch ein ständiges Sicherheitsratsmitglied
Und selbst das mit dem verhindern von Völkermord hat ja schon nicht geklappt, siehe Ruanda.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.06.2021 14:25).