1Hz schrieb am 14.06.2021 17:40:
Immer diese Strohmänner.
ich habe nicht von einer Wahlbeteiligung gesprochen. Sondern davon, dass sie dauerhaft gegeben wäre. Und auf Dauer ließe sich so die fehlende demokratische Legitimation nicht mehr verbergen. Das führt dann zu Artikel 146 GG, auch der ließe sich dann nicht mehr verhindern. Und das böte die Möglichkeit für direkte Demokratie, für ein Vetorecht.
Was für strohmänner. In 146 GG steht lediglich, dass das GG aufhört zu existieren wenn sich das deutsche Volk aus eigenen Stücken eine neue Verfassung gibt.
https://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Das hat absolut nichts damit zu tun ob man nun zur Wahl geht oder nicht.Wie gesagt selbst wenn die Wahlbeteiligung dauerhaft bei 40% liegen würde wäre die Wahl trotzdem anerkannt.
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/geringste-wahlbeteiligung-aller-zeiten-14111529.html
Und der Bürgermeister / die Bürgermeisterin dort wird trotzdem als demokratisch gewählt betrachtet und das bei einer Wahlbeteiligung von 28%. Bei Bundestagswahlen ist die Beteiligung übrigens eher gestiegen als gesunken.
2009 70,8
2013 71,5
2017 76,2
Von dem her wird das mit der Delegitimation eher ein Wunschtraum bleiben.