alt_und_naiv schrieb am 15.03.2021 22:59:
Schleuserbanden kann man auch als solche juristisch behandeln.
Könnte schwierig werden, da sich diese ja bevorzugt auf der anderen Seite der Grenze aufhalten.
Ausserdem hat das nichts mit dem Verwaltungs-Verfahren für Migrirende zu tun.