Bei genauer, aber sehr einfacher Prüfung wäre aufgefallen: Sie haben weitgehend dieselben Großaktionäre, die gleichzeitig auch Großaktionäre bei Vonovia und Deutsche Wohnen sind.
Aktien kann man meines Wissen schnell kaufen und auch wieder verkaufen - wie soll das Kartellamt damit umgehen? Die Fusion kann nur einmal genehmigt oder abgelehnt werden - was wenn die Aktien zum Fusionszeitpunkt verteilt sind und erst in den folgenden Jahren aufgekauft werden? Ist das nicht das was die ganze Zeit passiert? Kann man Einzelpersonen oder Unternehmen verbieten bestimmte Aktien zu kaufen?