Auf der einen Seite lamentieren Sie: "Allerdings ist der größte Teil dieser armen Menschen aus allen möglichen Gründen nicht, oder nicht mehr dazu in der Lage" was deren Qualifizierung für den Arbeitsmarkt betrifft und auf der anderen Seite phantasieren Sie: "Ihre Vermutungen über eine bestimmte Anzahl von Menschen, die dabei falsch eingeordnet wurden, entbehren jeglicher Grundlage. "
Was denn nun? Mir sind Berichte bekannt darüber, wie krankgemeldete "eHb" Richtung SGB XII verschoben wurden und sich bei Entlassung aus der Klinik wiederum mit dem Versagungsbescheid der Kommune und den Verweis auf SGB II-Leistungen konfrontiert sahen. Einzig und allein deswegen, weil die jeweiligen Sachbearbeiter einen "Fall" damit loszuwerden hofften, daß sie ihn in einen andern Rechtskreis kickten.
Wie das z.B hierin http://www.nlt.de/pics/medien/1_1203948468/Argumentationspapier___Stand_20.2.2008.pdf thematisiert wird.
Wenn jemand sich nicht für den Arbeitsmarkt qualifizieren kann, dann fehlt ihm eben eine Komponente der Klassifikation als "erwerbsfähig" und der Rechtskreis SGB II ist nicht anwendbar. Diese ganzen Ich-AGs haben sich doch als Steuermittelverbrennungsmotoren erwiesen und sind aus dem Instrumentarium nicht deswegen verschwunden, weil es mittlerweile eine florierenden Ich-Aktienbörse gibt. Im Gegenteil.
Das hat also nichts mit -wie unterstellt - irgendwelchen Wünschen von Steuerzahlern zu tun, sondern daß entweder die Trennung der beiden Rechtskreise und damit die Konstitution der Amtskomplexe fehlkonstruiert und daher zerlegt und richtig zusammengebaut werden muß oder mit einer Fehlkonstruktion des Arbeitsmarktes, in dem sich Arbeitgeber mit himmelhohen Anforderungsprofilen und partout nicht qualifizierbare Nicht-Arbeitnehmer gegenüberstehen und eine Behörde, die sog. Bundesagentur, danebensteht.
Dem Steuerzahler geht es nicht darum, wer was worin einzahlt, sondern daß er für seine Abgaben und Steuern eine angemessene Gegenleistung bekommt.