jc1 schrieb am 20.08.2021 14:39:
Auf der einen Seite lamentieren Sie: "Allerdings ist der größte Teil dieser armen Menschen aus allen möglichen Gründen nicht, oder nicht mehr dazu in der Lage" was deren Qualifizierung für den Arbeitsmarkt betrifft und auf der anderen Seite phantasieren Sie: "Ihre Vermutungen über eine bestimmte Anzahl von Menschen, die dabei falsch eingeordnet wurden, entbehren jeglicher Grundlage. "
Da haben Sie mich aber falsch "gelesen". Ich habe nicht von "Qualifizierung für den Arbeitmarkt" gesprochen. Ich habe von "Fachkräften" gesprochen. Ein Arbeitssuchender ohne hoch qualifizierenden Berufsabschluss ist ja immer noch für den Arbeitsmarkt qualifiziert, eher trifft leider auf einen Arbeitsmarkt, in dem hauptsächlich hochqualifizierte Arbeitnehmer gesucht werden. Das bedeutet aber nicht, dass diese Menschen sich jetzt gar nicht mehr um eine niedriger qualifizierte Arbeit oder eine höher qualifizierende Ausbildung bemühen müssen.
Was denn nun? Mir sind Berichte bekannt darüber, wie krankgemeldete "eHb" Richtung SGB XII verschoben wurden und sich bei Entlassung aus der Klinik wiederum mit dem Versagungsbescheid der Kommune und den Verweis auf SGB II-Leistungen konfrontiert sahen. Einzig und allein deswegen, weil die jeweiligen Sachbearbeiter einen "Fall" damit loszuwerden hofften, daß sie ihn in einen andern Rechtskreis kickten.
Wie das z.B hierin http://www.nlt.de/pics/medien/1_1203948468/Argumentationspapier___Stand_20.2.2008.pdf thematisiert wird.
Berichte gibt es über viele schlimme Dinge, die unsere Gesetze und Regeln nicht zulassen oder verlangen: Raub, Mord, Vergewaltigungen, Steuerhinterziehung und so weiter. Das ist aber noch lange kein Beleg für ein grundsätzlich falsches System und auch kein Beleg für eine ziemlich genau angegeben Zahl, in diesem Fall die von ihnen genannten "1/5 bis 1/4 Leute".
Wenn jemand sich nicht für den Arbeitsmarkt qualifizieren kann, dann fehlt ihm eben eine Komponente der Klassifikation als "erwerbsfähig" und der Rechtskreis SGB II ist nicht anwendbar.
Solange eine Person theoretisch eine Arbeit (auch eine einfache, zum Beispiel als Reinigungskraft, Paketzusteller, Straßenfeger) aufnehmen kann, bleibt er unter SGB II. Selbstverständlich auch, wenn der Arbeitsmarkt gerade solche Stellen nicht hergibt.
Diese ganzen Ich-AGs haben sich doch als Steuermittelverbrennungsmotoren erwiesen und sind aus dem Instrumentarium nicht deswegen verschwunden, weil es mittlerweile eine florierenden Ich-Aktienbörse gibt. Im Gegenteil.
Stimmt, was hat das aber mit dieser Diskussion zu tun?
Das hat also nichts mit -wie unterstellt - irgendwelchen Wünschen von Steuerzahlern zu tun, sondern daß entweder die Trennung der beiden Rechtskreise und damit die Konstitution der Amtskomplexe fehlkonstruiert und daher zerlegt und richtig zusammengebaut werden muß oder mit einer Fehlkonstruktion des Arbeitsmarktes, in dem sich Arbeitgeber mit himmelhohen Anforderungsprofilen und partout nicht qualifizierbare Nicht-Arbeitnehmer gegenüberstehen und eine Behörde, die sog. Bundesagentur, danebensteht.
Der Arbeitsmarkt ist nicht "fehlkonstruiert". Der ist einfach da. Arbeitgeber müssen nun mal den Waren und Servicemarkt bedienen und sich dort mit Leistung, Qualität und gutem Preis durchsetzen. Ein Arbeitgeber, der zuzahlen muss, oder um seine Reputation bei den Kunden fürchtet, weil sein Arbeitnehmer keine ausreichende Leistung oder mangelnde Qualität bringt, wird entsprechende Leute zurecht nicht einstellen.
Dem Steuerzahler geht es nicht darum, wer was worin einzahlt, sondern daß er für seine Abgaben und Steuern eine angemessene Gegenleistung bekommt.
Auch eine Unterstellung. Ich denke, das beides richtig ist. Der Steuerzahler möchte dass möglichst geringe Kosten entstehen, möglichst viele solidarisch einzahlen und gleichzeitig eine angemessene Gegenleistung gegeben ist.