Spökenkieker schrieb am 17.08.2021 14:27:
Unterschiedliche Sätze ab einem gewissen Produktpreis würde doch reichen. Der A6 darf immer noch 19% Umsatzsteuer beinhalten. Der Schraubenzieher zum selber machen muss es nicht.
*g*
Im vorhergehenden Satz einen A6 erwähnen und darauf dann was von selber machen schreiben. Da kommt man schon auf schräge Gedanken ...
Unterschiedliche Steuersätze sind wohl nicht ganz leicht umzusetzen, denn dann müsste man auf jeden Posten in der Rechnung diesen erheben (und das Finanzamt überprüfen), was ja heute schon so ist. Das Problem ist aber das Finanzamt, das nicht mehr einfach die Warenpreissumme nehmen kann und dann die Mehrwertsteuer zur Überprüfung draufrechnen kann.
Nein, Beamte scheuen diesen Mehraufwand oder fordern noch mehr Stellen um diesen bewältigen zu können.