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  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Und Sie konstruieren eine Welt, ...

...in der die SGB II - Vollzugsbehörden sich an ihre Vorgaben, Recht und Verfassung halten

Friedolinchen schrieb am 21.08.2021 11:30:

...Falsch, ich habe mich auf den Forschungsbeitrag der Freiburger Ökonomen bezogen, auf den der Artikel referenziert und dies in meinem Beitrag auch entsprechend dargestellt.

Eben das schrieb ich ja: Sie bezogen sich auf ein Paper, nicht auf das, was er schrieb. Wenn Sie das als falsch bezeichnen, sorry, was verrät uns das über Ihre Argumente?

Friedolinchen schrieb am 21.08.2021 11:30:

Korrekt, hat wer etwas anderes behauptet?

Ich habe, wie man hieran merkt, wohl übersehen, daß ich zuvor Ihre Erlaubnis einholen hätte müssen.

Friedolinchen schrieb am 21.08.2021 11:30:

Sie erfinden eine Welt, die zu ihren Argumenten passt, die es aber so nicht gibt.

Falsch, ich zeige das dauerhaft ungelöste Problem des Mismatching, eine der Ursachen der hohen Langzeitarbeitslosigkeit, das die SGB II-Anstalten nicht gebacken kriegen, anhand nur eines Berufes. Man muß nur die andern paar tausend gleichermaßen betrachten, schon erkennt man das Ausmaß des Desasters.

Friedolinchen schrieb am 21.08.2021 11:30:

Zu einer umfassenden Antwort zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit muss man die Lebensumstände all dieser Menschen berücksichtigen. Diese sind sehr vielfältig. ...Die Welt ist viel komplizierter und komplexer und erfordert daher deutlich intelligentere Antworten.

...als sie von den SGBII-Vollzugsanstalten gegeben werden. Und da diese sie nicht geben wollen oder können, sondern sich im Wesentlichen auf die Verhängung von Sanktionen und Aufgabe von Gehorsamsübungen beschränken, die das Problem erst recht nicht lösen, stellt sich deren Sinn, Zweck und Daseinsberechtigung in Frage.
Was Sie auflisten, gehört in den Katalog eines Bewährungshelfers und nicht in die Liste dessen, was zu tun ist, um in Arbeit zu kommen. Von daher wäre es im Rechtskreis SGB II deplaçiert. Dort wird Arbeitsfähigkeit unterstellt. Ohne Wenn und Aber.

Die Politik ist auch zu feige, all' denen, die verfassungswidrig sanktioniert wurden, eine Opferentschädigung zukommen zu lassen. Weil sie es selbst war, die diese verfassungswidrigen §§ 35(2) pp SGB II zu verantworten hat.

Wenn ich unter deren Regime fiele, würde ich mir schon verbitten, meine "Lebensumstände" ausforschen zu lassen.

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