Sie haben die Thesen des TE über SGBII-Bezug als Grundeinkommen bestritten und dazu genau das, was er nicht schrieb, dazubehauptet, nämlich daß es nicht bedingungslos sei. Weil Sie sich auf ein Paper bezogen, auf das er genauso nicht rekurrierte.
So schafft man wohl "bedingungslose Klarheit".
Im übrigen ist SGB II-Leistungsbezug nicht nur nicht bedingungslos hinsichtlich der sog. Eigenbemühungen.
Mein Einwand gegen Ihre Darstellung dieser Sozialleistung mit deren Eigenbemühungsforderung richtete sich gegen deren ersichtliche Frucht- und damit Sinnlosigkeit (die ich sachfremden Erwägungen zuschreibe. Aber das führt hier wohl zu weit, weil dann weitere Nebelkerzen zu erwarten wären).
Nehmen wir an, die offenen Stellen bestünden nur aus 10 000 Altenpflegern und sonst nichts. Und arbeitslos wären 50 000 Altenpfleger und sonst niemand. Also dürften sich zur Strafe dafür, daß sie arbeitslos sind, 40 000 Altenpfleger sinnlos um nichtvorhandene Stellen bemühen, indem sie Absagen sammeln und ihrem FM vorlegen, nur weil das dem Dogma der Erfinder dieser Wohltat entspräche.
Damit ist die Richtung meiner Kritik klar, nämlich die sinnbefreite Dogmatik des Beweiszwanges dafür, daß die eHB einem verschlossenen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, durch ein Instrumentarium zu ersetzen, das nicht
a) seine Wirkungslosigkeit jahrzehntelang dadurch beweist, daß es die Langzeitarbeitslosenstatistik durch immer windigere Kniffe schönrechnet und
b) einer verknöcherten Trennung zwischen Ausbildungs- (für die sie nichts bieten können und dürfen) und Berufsphase in einer Erwerbsbiographie, die den sog. Jobcentern nur irgendwelche halbseidenen "Qualifizierungs-" und "Eingliederungsmaßnahmen" à la Bewerbertraining erlaubt, verpflichtet ist.
So bilden sie nur Heerscharen professionell bis zur möglichst flotten Verrentung erfolgloser Stellensucher aus, wie ihre Statistik mittlerweile fast 20 Jahre lang beweist.
Von daher sind Ihre Einwände gegen diese Überlegungen, die sich an der Begriffswahl wie z.B. "Facharbeiter" vs. "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend" orientieren, deplaciert. Zumal ich nicht postuliere, daß sich wenig qualifizierte Bewerber auf Stellen über ihrem Kompetenzniveau oder gar nicht bewerben. Der Punkt ist vielmehr, daß auch für hochqualifizierte Bewerber der Arbeitsmarkt eng ist, weil hier seitens der Arbeitgeber beliebig Einstellungshindernisse aufgebaut werden können, bis sie ihren 20-jährigen Wunschkandidaten mit 30-jähriger Berufserfahrung haben. Der eine ist zu alt (ü45), dem anderen fehlt ausgerechnet irgendein Zertifikat, der dritte kennt irgendeine Programmiersprache nicht, weil er dummerweise immer dann, wenn er auch die noch gelernt hat, dann eine andere Sau durchs Softwaredorf getrieben wird usw.
Da fehlt das Instrumentarium, die Arbeitsanbieter von der Rosinenpickerei abzubringen. Klar brauchen die einsetzbare und einsatzwillige Leute, aber solange sie die sich nicht klonen können, müssen sie mit denen vorliebnehmen, die auf ihr Angebot eingehen. Zum Schluß wird sonst nämlich dem älteren Sachbearbeiter mit Programmierkenntnissen nahegelegt, sich zum Altenpfleger umschulen zu lassen (damit er endlich aus der wenig ruhmreichen Erfolgsstatistik des Forderns und Förderns verschwindet). Damit käme Ihre Klientel erst recht unter Druck, die wenig Qualifizierten und womöglich ohne nennenswerte Erwerbsbiographie, dafür mit gesundheitlichen Einschränkungen.