es wir nie und nimmer bedingungslos sein. Das sollten die derzeitigen Bestrebungen, selbst Grundrechte nur noch unter Bedingungen zu gewähren, doch wohl mehr als eindeutig klargestellt haben. Und an der Stelle endet bereits der Sinn, über irgendeine Realisierbarkeit zu diskutieren, denn selbst wenn es käme, würde es auf diese Weise komplett nutzlos sein, weil genau die relevanten Punkte eines BGE, die den Mächtigen die Kontrolle über die Schwachen entziehen sollen, dort schlicht, einfach und definitiv heraus subtrahiert würden.