Ja, letztendlich ist das bedingungslose Grundeinkommen an die Staatsbürgerschaft gekoppelt, aber es funktioniert auch über die steuerliche Gegenfinanzierung welche dann auch hier steuerpflichtige EU-Bürger betrifft. Eingeführt wird es auch nicht von heute auf morgen, sondern in Stufen. Kann so aussehen, dass in nullter Stufe steuerliche Abschreibungen pauschalisiert (heisst fester Betrag pro anspruchsberechtigter Person) werden. In der ersten Stufe dann die pauschalisierten Abschreibungen für das Grundeinkommen (z. B. nur 400 Euro für jeden) abgeschafft werden und so weiter.
Die Rente betrifft es nicht, weil nicht jeder auf einmal seinen Job hinschmeisst. Ansprüche müssen gegebenenfalls gegenfinanziert werden und auch in Stufe Null durch eine Reform (für den Bürger/Staat) bezahlbar bleiben. Ähnlich mit der Krankenkasse und Pflegeversicherung was vielleicht dann nicht mehr einzeln auf den Lohnzettel auftaucht, sondern durch eine gesamte soziale Pflichtabgabe geschieht.
Prinzipiell werden in einer Übergangsphase soziale Leistungen wie z.B. HarzIV mit dem Grundeinkommen gegengerechnet. Bei Beschäftigten kommt das dann einfach auf den Lohn drauf, z.B. als pauschale Steuerrückzahlung.
Leute von ängstlichen Steuerphobien oder abenteuerlichen Spekulationen über Grundsicherungsempfänger brauchen wohl fachspezifische Hilfe.