In den einschlägigen Berechnungen sind selbstverständlich ggf. wegfallende Verwaltungskosten mitgerechnet, die sind z.B. bei Hartz IV etwa 15% der Gesamtkosten von ca. 45 Mrd. Euro. Bei einem BGE ginge es aber um Bruttokosten in der Größenordnung 1000 Mrd. Euro, da fallen die paar Verwaltungskosten kaum auf. Zudem bräuchte man be den notwendig massiv erhöhten Steuersätzen zigtausende zusätzliche Beamte zur Kontrolle von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, die sind tatsächlich noch gar nicht eingerechnet.