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  • Syrah

mehr als 1000 Beiträge seit 03.11.2001

Ärztlicher Notdienst

Wenn der so wichtig ist, gehört der eben verstaatlicht (und
entsprechend bezahlt). Wenn er nicht wichtig ist, darf er bestreikt
werden.

Und ob ich wegen eines Streiks krepiere oder weil völlig
überfordertes, untebrzahltes und demotiviertes Personal mich
behandelt, kann mir dann auch noch egal sein (was dann nämlich die
Folgen der Privatisierung sind). Oder weil ich im Krankenhaus liege
und der Arzt trotz schwerer Grippe zur Arbeit erscheint, weil er ja
sonst entlassen werdne könnte (und das habe ich zumindest von einer
befreundeten Altepflegerin schon gehört! Sowas passiert, mitten hier
in Deutschland, und ich glaube nicht, dass sie sich anders
entscheiden würde, wenn sie Krankenschwester wäre).

Eigentlich würde ich aufgrund des Urteils sagen, ok, wenn wir zu
wichtig zum streiken sind, muss der Betrieb verstaatlicht werden
(wenn ich Lokführer wäre). Die haben sich mit dem Urteil ins eigene
Bein geschossen. 
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