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  • TecDoc

mehr als 1000 Beiträge seit 17.05.2004

"Grundrechte ..."

> Es gibt ein Grundrecht auf Generalstreik...

Wo steht das? Wer sagt das? (ausser dir jetzt mal ...)

> ...dabei ist es egal, was irgendwelche Richter in vorauseilendem
> Gehorsam entscheiden.

Ach ja, und wer sagt das? - Also willst DU jetzt entscheiden, wer
wann richtig liegt und recht hat - ... womit du dich ausserhalb
unserer Rechtsordnung stellst.

> Generalstreik mag ja per Gesetz verboten sein in Deutschland, aber
> das Gesetz muß ja nicht immer richtig sein.

Aber was du so von dir gibst, daß ist richig? Richtiger, als unsere
Gesetze und unser Grundgesetz?

> Was sollen die Leute denn machen, wenn die Regierung z.B. das Atmen verbietet?

Die Regierung verbietet nicht "das Atmen". Sondern einen Streik, und
das auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

> Also Gesetze die gegen die Interessen des Volkes verstoßen, gehören
> mißachtet.

Ach, und DU willst jetzt festlegen, was "die Interessen des Volkes"
sind? Wer hat dich damit beauftragt, wer hat dich dazu legitimiert?

> Das momentane verbieten der Lokführerstreiks läuft doch darauf
> hinaus, daß ein Streik niemanden stören soll.

Keineswegs. Es ging u.a. um Verhältnismäßigkeiten und Streikziele.

> Damit wäre allerdings jeder Streik wirkungslos.

> Für die konstruktive Lösung der Probleme der großen Koalition, könnte
> ein Generalstreik durchaus ein probates Mittel sein.

Ein Generalstreik ist per se nie eine "konstruktive Lösung", und
welche Probleme er lösen sollte (und warum jetzt auf einmal alle
streiken sollten), erschliesst sich mir nicht.

Gruss,
    TecDoc  

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