Ich habe mit dem Urteil auch meine Probleme, gerade
weil es nicht auf den Infrastrukturauftrag des
Grundgesetzes abhebt. Vielmehr wird hier ganz allgemein
der hohe wirtschaftliche Schaden betont, was heissen
kann, dass Streikrecht nur noch besteht, wenn kein
"unverhaeltnismaessiger" Schaden angerichtet wird.
Das waere aber kein Streikrecht mehr.
Andererseits habe ich zwar durchaus Sympathie fuer
die keineswegs ueberbezahlten Lokfuehrer und
Zugbegleiter, aber wenig fuer die GDL.
Diese Art von staendischem Rosinenpicken zerstoert
die Solidaritaet im Betrieb wie in der Gesellschaft.
Ein Grueppchen mit einer zentralen Position will sich
hier Privilegien erpressen wie einen Sondertarifvertrag,
der alle Kollegen, die nicht dem Beamtenbundsclub GDL
angehoeren, in dieses Vereinchen zwingt. Das ist
Vereinsmeierei und Elitekluengel, aber keine
Gewerkschaftsarbeit.
Die Gleisarbeiter, Stellwerker, noch mehr alle Ungelernten
in dem Grossbetrieb Bahn bleiben aussen vor, so als ob
nur Fahrer und Zugfuehrer "Verantwortung tragen" wuerden.
Dass die Bahn, deren Mehdorn eine so widerliche Figur
ist wie der publicitygeile GDL-Schell, vor Gericht
zieht, ist ihr schwer vorzuwerfen: sie kann ja einen
klassischen Arbeitskampf kaum fuehren. Mit gut 90%
ihres Personals hat sie einen gueltigen Tarifvertrag,
da gilt die Friedenspflicht. Sie kann daher zum Beispiel
nicht aussperren (ok, ich finde sowieso, dass es ein
Recht auf Aussperrung analog zum Streikrecht nicht gibt)
oder sonst auf den Streik reagieren. Die richtigen
Gewerkschaften muessten allen ihren Mitgliedern, auch
indirekt betroffenen, Streikgeld zahlen, die GDL
laesst ein paarhundert Lokfuehrer die Zuege fuer
2 Stunden lahmlegen, den Rest des Tages geht deren
Gehalt weiter.
Im Grunde koennte die Bahn nur eins tun: alle
Mitarbeiter im Fahrdienst unterschreiben lassen,
dass sie den Tarifvertrag der Transnet u.a. anerkennen,
und alle, die das nicht tun und keine Beamten sind,
aussperren, und die Luecken in der Belegschaft mit
Bussen, Lastwagen und extern, auch aus dem EU-Ausland,
herangekarrten Lokfuehrern stopfen. Ob das juristisch
geht, weiss ich aber nicht. Nur waere dann die GDL vor
Gericht, da bin ich sicher.
a^2
weil es nicht auf den Infrastrukturauftrag des
Grundgesetzes abhebt. Vielmehr wird hier ganz allgemein
der hohe wirtschaftliche Schaden betont, was heissen
kann, dass Streikrecht nur noch besteht, wenn kein
"unverhaeltnismaessiger" Schaden angerichtet wird.
Das waere aber kein Streikrecht mehr.
Andererseits habe ich zwar durchaus Sympathie fuer
die keineswegs ueberbezahlten Lokfuehrer und
Zugbegleiter, aber wenig fuer die GDL.
Diese Art von staendischem Rosinenpicken zerstoert
die Solidaritaet im Betrieb wie in der Gesellschaft.
Ein Grueppchen mit einer zentralen Position will sich
hier Privilegien erpressen wie einen Sondertarifvertrag,
der alle Kollegen, die nicht dem Beamtenbundsclub GDL
angehoeren, in dieses Vereinchen zwingt. Das ist
Vereinsmeierei und Elitekluengel, aber keine
Gewerkschaftsarbeit.
Die Gleisarbeiter, Stellwerker, noch mehr alle Ungelernten
in dem Grossbetrieb Bahn bleiben aussen vor, so als ob
nur Fahrer und Zugfuehrer "Verantwortung tragen" wuerden.
Dass die Bahn, deren Mehdorn eine so widerliche Figur
ist wie der publicitygeile GDL-Schell, vor Gericht
zieht, ist ihr schwer vorzuwerfen: sie kann ja einen
klassischen Arbeitskampf kaum fuehren. Mit gut 90%
ihres Personals hat sie einen gueltigen Tarifvertrag,
da gilt die Friedenspflicht. Sie kann daher zum Beispiel
nicht aussperren (ok, ich finde sowieso, dass es ein
Recht auf Aussperrung analog zum Streikrecht nicht gibt)
oder sonst auf den Streik reagieren. Die richtigen
Gewerkschaften muessten allen ihren Mitgliedern, auch
indirekt betroffenen, Streikgeld zahlen, die GDL
laesst ein paarhundert Lokfuehrer die Zuege fuer
2 Stunden lahmlegen, den Rest des Tages geht deren
Gehalt weiter.
Im Grunde koennte die Bahn nur eins tun: alle
Mitarbeiter im Fahrdienst unterschreiben lassen,
dass sie den Tarifvertrag der Transnet u.a. anerkennen,
und alle, die das nicht tun und keine Beamten sind,
aussperren, und die Luecken in der Belegschaft mit
Bussen, Lastwagen und extern, auch aus dem EU-Ausland,
herangekarrten Lokfuehrern stopfen. Ob das juristisch
geht, weiss ich aber nicht. Nur waere dann die GDL vor
Gericht, da bin ich sicher.
a^2