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Avatar von chocochip
  • chocochip

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Und wer garantiert Dir das?

Nix kapieren! Niemand zwingt mich zur Arbeit zu gehen, wenn ich
streiken will!

Wer stellt den Notbetrieb sicher? Beamte? Oder müssen Gerichte dies
letztendlich doch anordnen?

Bei einem Generalstreik würde auch der Notbetrieb bestreikt werden
und meiner Meinung nach - bei aller Skepsis gegenüber Streiks - sogar
zu Recht!

Es gibt keine Einschränkung des Streikrechts, oder es gibt sie, mal
so, mal anders, das widerspricht dem Grundgesetz.

Übrigens: Wenn Rettungssanitäter nicht zur Arbeit kommen, weil
gestreikt wird bei der Bahn, dann sind auch Menschenleben in Gefahr.
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