Notdienstvereinbarungen werden nun mal zwischen der Streikleitung der
Gewerkschaft und bestreikten Betrieben geschlossen, und es gibt
eindeutige Voraussetzungen, unter denen solche Vereinbarungen zu
schließen sind, die Aufrechterhaltung der medizinischen
Grundversorgung ist selbstverständlich so eine, wesentlich geringere
Anlässe sind jedoch üblich, so etwa die "Erhaltung der Substanz des
Eigentums" eines Betriebs - nicht jedoch sowas die "Aufrechterhaltung
des Geschäftsbetriebes".
Wer auf diese Weise zum Notdienst eingeteilt ist und dann nicht
erscheint, der hat natürlich mit persönlichen, völlig legalen
arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die dann über die
üblichen, illegalen Benachteiligungen von Mitarbeitern hinausgehen,
die gestreikt haben, wobei leider nur in den seltensten Fällen die
Kausalität "Benachteiligung wegen Streikteilnahme" nachweisbar ist.
d. d.
Gewerkschaft und bestreikten Betrieben geschlossen, und es gibt
eindeutige Voraussetzungen, unter denen solche Vereinbarungen zu
schließen sind, die Aufrechterhaltung der medizinischen
Grundversorgung ist selbstverständlich so eine, wesentlich geringere
Anlässe sind jedoch üblich, so etwa die "Erhaltung der Substanz des
Eigentums" eines Betriebs - nicht jedoch sowas die "Aufrechterhaltung
des Geschäftsbetriebes".
Wer auf diese Weise zum Notdienst eingeteilt ist und dann nicht
erscheint, der hat natürlich mit persönlichen, völlig legalen
arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die dann über die
üblichen, illegalen Benachteiligungen von Mitarbeitern hinausgehen,
die gestreikt haben, wobei leider nur in den seltensten Fällen die
Kausalität "Benachteiligung wegen Streikteilnahme" nachweisbar ist.
d. d.