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  • Teletrabi

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Warum das nicht unter das Gerichtsurteil fällt

Besdomny schrieb am 10. August 2007 3:42

> Die Gewerkschaft hat "spontane", d.h. kurzfristige
> Arbeitsniederlegungen angekündigt. Hier in Berlin soll morgen die
> S-Bahn (die zur Bahn gehört) bestreikt werden.
> Warum das nicht unter das Gerichtsurteil fällt weiss ich allerdings
> auch nicht.

Weil die Bahn nicht als Konzern Versucht hat eine einstweilige
Verfügugn zu bekommen sondern listiger Weise jede ihrer relevanten
Einzelgesellschaften zu einem anderen Gericht losgeschickt hat, in
der Hoffnung, mindestens eines urteilt im Bahn-Interesse (egal ob das
Urteil auch für den der Rest zuständig ist - da kann man mit
geschickter Pressearbeit den BILD-Lesern schon suggerieren, dass die
Lokführer nun illegal streiken würden). Das Nürnberger Urteil gilt
halt nur für die dort klagenden Teilgesellschaft des Konzerns, der
S-Bahnbetrieb in Hamburg und Berlin steht aber nicht unter deren
Verwaltung, folglich ist das Urteil dafür ohne belang.

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