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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Ba.-Wü.: Rechtswidriges "public private security" im Enzkreis

Die Privatisierung der öffentlichen, kommunalen Sicherheit und Ordnung wird vor allem im Enzkreis stetig vorangetrieben. Wie so oft werden - auch im Ländle - “Probleme mit Jugendlichen“ als Beauftragungsgrundlage für private Citystreifen (private Sicherheitsdienste im kommunalen Auftrag) vorgeschoben. In der Stadt Heimsheim soll die DSS Security nun polizeiähnliche Befugnisse ausüben.
Im Januar 2020 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 GG) in Deutschland nicht möglich ist (Beschluss vom 3. Januar 2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18).
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und die zuständige Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe schweigen einfach zu dieser Problematik.

Einige Kommunen im Enzkreis (z. B. Friolzheim, Maulbronn, Mönsheim, Mühlacker, Wurmberg, Weinheim & Bretten) setzen gezielt private Citystreifen (private Sicherheitsdienste, “public private security“) gegen Ordnungsprobleme mit Jugendlichen im öffentliche Raum ein – dies wird auch ganz offen von den betreffenden Stadt-/ Gemeindeverwaltungen zugegeben und von lokalen Medien kommuniziert.
Obwohl private Sicherheitsdienste – selbst im Rahmen einer öffentlichen (kommunalen) Beauftragung - keine hoheitlichen Befugnisse besitzen führen Firmenangestellte im Enskreis Identitätsfeststellungen (z. B. i. V. m. dem Jugendschutzgesetz) durch und erteilen Platzverweise; in Heimsheim soll die beauftragte DSS Security zusätzlich Ordnungswidrigkeiten verfolgen, so war es im u. a. Presseartikel der Leonberger Kreiszeitung zu lesen.

Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste verfügen nur über sog. Jedermansrechte, d. h. sie haben nicht mehr Rechte als alle anderen Bürgerinnen & Bürger auch!

Der Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz und das staatliche Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland – sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen – verbieten diese Praxis. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, welches als Kommunalaufsicht diesem verwaltungsrechtlichen “Wildwuchs“ Einhalt gebieten müsste, schweigt einfach zu dieser rechtswidrigen Praxis einiger Enzkreis-Kommunen.
Es gehört nicht viel Fantasie dazu sich vorzustellen, dass aufgrund der medialen “Falschmeldung“ nicht wenige Bürgerinnen und Bürger in Heimsheim denken die private Citystreife habe von der kommunalen Ordnungsbehörde Polizeibefugnisse übertragen bekommen; Kooperationsverträge ("police private partnership") mit der örtlichen Polizei runden dieses Bild ab.

Citystreifen und Bürgerrechte - am Beispiel der Stadt Heimsheim (labournet.de, 8.5.22)

https://www.labournet.de/?p=200649

City-Streife Heimsheim/ Stadt bekommt private Ordnungshüter (Leonberger Kreiszeitung, 26.3.22)

https://www.leonberger-kreiszeitung.de/inhalt.city-streife-heimsheim-stadt-bekommt-private-ordnungshueter.610b85e6-c488-4eba-971b-fc6ef51d61b8.html

*Frag den Staat (FdS) möchte den Vertrag zwischen der Stadt Heimsheim und DSS Security einsehen: Vertrag mit DSS Security - FragDenStaat

https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-dss-security/

Dokumentierte Personalienfeststellungen durch Private in Mühlacker:

“(…) Anschließend wird der Parkplatz vor dem Bahnhof in Mühlacker angefahren. Dies sei ein Platz, an dem sich häufig Jugendliche treffen und zusammensitzen. Wir treffen eine Gruppe von 5 Personen an, die zusammensitzen, reden und Alkohol konsumieren. Die Citystreife spricht auch diese Gruppe mit „Du“ an und unterhält sich eher auf freundschaftlicher Basis mit ihnen. Sie werden nach ihren Ausweisen befragt, welche sie der Citystreife auch zeigen. Einer von ihnen ist erst 17, hat jedoch den Ausweis nicht dabei. Der Rest der Gruppe ist bereits 18. Mitarbeiter 2 klärt die Jugendlichen auf, dass der von der Gruppe mitgeführte Schnaps nur von den über 18-Jährigen konsumiert werden darf. Er nimmt zudem auch die Personalien eines Volljährigen auf und überträgt diesem gleichzeitig die Verantwortung, dass der 17- Jährige keinen Schnaps bekommt. Er weist ihn darauf hin, dass im Falle sollte etwas passieren, ansonsten er belangt wird. Zudem wird auf die Beseitigung des Mülles hingewiesen und alles fotografisch dokumentiert. (...)

Danach wurde die Eisenbahnbrücke in Mühlacker angefahren, eine etwa 4 Meter breite Fußgängerbrücke, die über die Schienen führt. Auch hier wurden zwei Jugendliche angetroffen, die Schnaps dabei hatten.

Als diese die Citystreife kommen sahen, holten sie schon ohne Aufforderung die Ausweise hervor. Wieder wurde die Gruppe von der Citystreife mit „Du“ angesprochen. Während Mitarbeiter 2 die Daten der zwei Personen aufnahm, unterhielt sich Mitarbeiter 1 mit den zweien und scherzte, warum hier heute so wenig los sei, ob dies an den Ferien liege. Die beiden meinten, dass viele Ihrer Freunde zum Seenachtsfest nach Konstanz gegangen seien. Der Mitarbeiter unterhielt sich noch ein wenig locker mit den Jugendlichen, bis der Kollege die Daten vollends aufgenommen hat. (…)“

https://opus-hslb.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/400/file/Anlagen+1-11.pdf

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