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Avatar von Artur_B
  • Artur_B

mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.2004

Re: Ba.-Wü.: Rechtswidriges "public private security" im Enzkreis

Tut mir leid, ich konnte in Deinem Beitrag nichts anderes heraus lesen, als die Beschreibung eines schwäbischen Idylls. Das es offenbar noch gibt und das der Exilschwabe so schmerzlich vermisst.

Ja nun, Du musst dem Ordnungsdienst nicht den Ausweis zeigen, der hat kein Recht, das zu verlangen. Nur ist damit nichts gewonnen. Er wird dann die Polizei holen und die darf.

Wer eine Straftat beobachtet, darf den Täter dann festnehmen. Weiß ich, weil ich einmal zwei Jugendliche vertrieben habe, die einen Radfahrer berauben wollten. Ich fragte dann die Polizistin, ob ich die Jugendlichen hätte festhalten dürfen. Ja, Festnahme durch jedermann nach Straftat. Das darf der Sicherheitsdienst eben auch.

Also ehrlich, hier sehe ich keine wirkliche Gefahr. Wenn Polizei da ist, ist die Lage immer ernst. Der Ordnungsdienst hingegen verbreitet doch eher Gemütlichkeit.

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