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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Re: Ba.-Wü.: Rechtswidriges "public private security" im Enzkreis

Ja nun, Du musst dem Ordnungsdienst nicht den Ausweis zeigen, der hat kein Recht, das zu verlangen. Nur ist damit nichts gewonnen. Er wird dann die Polizei holen und die darf.

Lieber Artur_B, hier geht es primär um Ordnungsprobleme und - wenn überhaupt - um Ordnungswidrigkeiten. Ich muss mich bei vorgehaltenen Ordnungsprobleme im öffentlichen Raum gar nicht mit einem privaten Sicherheitsdienst auseinander setzen, ich kann aufstehen und weggehen, weil diese öffentlichen Privaten - im öffentlichen Raum - nicht Weisungsbefugt sind - mehr noch: dass dt. Recht kennt gar keine "privaten Verwaltungsakte", wie z. B. Platzverweise oder OWI-Feststellung/ Verfolgung durch eine Dienstleistungsfirma im öffentlichen Raum; die Privaten dürfen i. V. m. Ordnungsproblemen/ Ordnungswidrigkeiten niemanden festhalten (das wäre strafrechtlich Nötigung), weil diesbezüglich die von Dir angesprochene Befugnisnorm § 127 Abs. 1 StPO ("Jedermansparagraph") nicht greift; diese Gesetzesgrundlage greift nur i. V. m. Straftatbeständen!

Mit der ländlichen - oft unwissenden - Bevölkerung kann man diese Mogelpackung-Spielchen, diesen "privaten Befugniswildwuchs", einfach machen (in Heimsheim wollen das die Bürger vermutlich genau so); in Berlin und Hamburg würde es handfeste Auseinandersetzungen geben wenn private Sicherheitsdienste sich anmaßen würden Hilfspolizei zu spielen und Ausweise kontrollieren und Leute wegschicken wollten.
Übrigens lässt die Zustimmung für eine private Citystreife plötzlich nach, wenn die Mitarbeiter anfangen Falschparker aufzuschreiben!

Ja, eine private Citystreife darf die Polizei rufen; das dürfen die Bürgerinnen und Bürger auch und sie können notfalls auch Anzeige erstatten, wenn sie sich durch Security-Mitarbeiter bedroht, belästigt oder genötigt fühlen! Die Polizei sollte sich gut überlegen ob sie sich "blind" auf die Seite einer privaten Citystreife stellt!

Das "public private security"-Konzept der Stadt Frankfurt wurde vom OLG Frankfurt/ Main für rechtswidrig erklärt:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000091

Haschpappi

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.05.2022 11:04).

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