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  • MrBeakington

28 Beiträge seit 29.11.2021

Re: Es gibt kein Grundrecht auf Wohnen unterhalb der Selbstkosten!

Sicher, schön sind die DDR-Plattenbauten größtenteils nicht (außer die mit gemaltem Motiv), aber sie sind mit Fernwärme, sofort verfügbarem warmen Wasser, das nicht aus Bleirohren kommt und keinem Schimmel an der Decke 10 mal besser als eine Altbau-Wohnung in Westberlin, wo mit Boiler Wasser erhitzt wird, alles voller Schimmel ist und der Wind durch alle Ritzen zieht.
Nicht alle Grundrechte sind Abwehrrechte. Das erzählt man uns gern hier, weil Deutschland ein großes Problem hat, nach den bürgerlichen Abwehrrechten gegen den Staat auch die sozialen Grundrechte zu erfüllen, die international beschlossen wurden und für UNO-Mitglieder gelten.
Früher war es ganz einfach: der Westen hat die bürgerlichen Grundrechte erfüllt, aber nicht die sozialen, und der Ostblock hat die sozialen Grundrechte erfüllt, aber nicht die bürgerlichen.
Inzwischen ist es komplizierter, denn Portugal und Finnland geben Obdachlosen erst eine Wohnung ("Housing First"), und erwarten erst dann, dass sie sich wieder ins soziale Leben und die Arbeitswelt integrieren. Das ist das einzig vernünftige (und auch wesentlich günstiger für den Staat als überteuerte Obdachlosenheime) und sollte Anwendung überall finden, denn würden die meisten Chefs jemanden wirklich einstellen, der keinen festen Wohnsitz angeben kann?

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