charlesengland schrieb am 17.01.2024 14:53:
Alle zahlen bis zu einer Beitragsbesmessunggrenze ( oder vielleicht auch keine) ein und erhalten die gleiche Rentenversorgung.
Wer mehr will, kann sich privat zusätzlich absicherrn.
Das wäre gerechter.So ist es letztendlich auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Da muss man als gesetzlich versicherter einigermassen Gutverdiener halt fast nen 1000- im Monat für abdrücken und sitzt genauso auf dem Drecksstuhl bei der unambitionierten Allgemeinmedizinerin im Wartezimmer mit den anderen u.a. Geringverdienern.
Ist eben so.
Warum nicht auch bei der Gesetzlichen Rente!
Das Prinzip, das Du schilderst, nennt sich Solidarität. Bei der KV kann man Argumentieren, dass jeder Mensch ein Recht auf Gesundheit hat. Überträgt man das auf die Rente, müsste man argumentieren, dass jeder Mensch ein Recht auf ein Einkommen hat. Ob man das sollte, lasse ich mal offen. Was auf jeden Fall geht sind Verschiebungen innerhalb des Rentengefüges. Also Mindest- und Höchstrenten- wie nahe die sich stehen sollen, kann man diskutieren.
Ein großes Problem solcher Solidargemeinschaften wie der KV sind, dass gerade denen, die Aufgrund ihres hohen Einkommens besonders viel zur Solidargemeinschaft beitragen müssten, die Möglichkeit gegeben wird, nicht Teil der Solidargemeinschaft zu sein. Stichwort PKV.
Im "Renten"-Bereich sieht es ja in einigen Bereichen ähnlich aus. Beamte, Selbstständige, oder gar Leute, die ihren Unterhalt aus Kapitalerträgen etc. bestreiten.
Gruss cronos