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Avatar von Olle Knolle
  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Re: Zuschläge ohne Garantien

Das ist Unsinn. Die Rechtsgrundlage für Anspruch und Berechnung des Grundrentenzuschlags finden Sie im Sozialgesetzbuch IV.

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