Blödsinn. Bei der Grundrente handelt es sich um einen sozialgerichtlich einklagbaren Berechnungsanspruch mit einem untrennbar verbundenen Zahlungsanspruch.
Blödsinn. Bei der Grundrente handelt es sich um einen sozialgerichtlich einklagbaren Berechnungsanspruch mit einem untrennbar verbundenen Zahlungsanspruch.