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  • warum_immer

621 Beiträge seit 16.01.2023

Kindergrundsicherung geht nicht mit mehr Geld für die Eltern

Wenn wie im Beitrag genannt

(...) "Wenn die Eltern überschuldet sind, ihnen Haushalt das Gas beziehungsweise der Strom abgestellt wird oder gar die Zwangsräumung droht, nützt es den Kindern wenig, 'grundgesichert' im Dunkeln ihre Schularbeiten machen zu müssen oder mitsamt ihren Eltern aus der Wohnung geworfen zu werden" (...)

wird Geld bei den Kindern nicht ankommen.
(Es ist weltfremd anzunehmen, das wenn die Eltern überschuldet sind, die Eltern für die Kinder ein extra Konto mit der Grundsicherung führen, wovon ausschließlich Ausgaben für die Kinder getätigt werden.)

Daher muss die Grundsicherung der Kinder in Sachleistungen bestehen,
die dem Kind direkt zukommen und die die Eltern nicht "umleiten" können.

z.B. durch kostenlose Speisung in der Schule, drei Mahlzeiten und nicht nur das Mittagessen; genauso wie Räume in Schulen, wo die Kinder ihre Schularbeiten machen können.

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