Richtig, und nochmal verschärft ist die Problematik, wenn man alleinerziehend ist, oder war.
Oft hilft ( half ) nur nachbarschaftliche Kooperation mit dem Umfeld, daß man sich abwechseln kann, mit der Betreuung der Kleinen, im Fall kein Kindergartenplatz in Aussicht ist. Obwohl doch längst gesetzlich garantiert.
Die Anmeldung darf man heutzutage am besten schon während der Schwangerschaft machen. ( so hab ichs von Bekannten)
Daß überhaupt geklagt werden muß, auf einen Rechtsanspruch - denn wie sonst könnten dann Gerichte entschieden haben, hinsichtlich dem Zeitaufwand, die Kindertagesstätte zu erreichen, so, daß der 30 Minuten nicht überschreiten dürfe, ist für unsere 'Doppelwumms'- Gesellschaft m.M. n. eher ein Armutszeugnis als eine win-win-Situation.