Ansicht umschalten
Avatar von alterpinguin
  • alterpinguin

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2002

Wie sieht das denn mit den militärischen Liegendschaften aus?

Bruder Spaghettus schrieb am 31.07.2024 15:54:
Re: ich frage mich

Den hab ich schon. :)

Es gilt aber nur für die beiden Großkirchen, ebenso wie der Einzug der Mitgliedsbeiträge bzw. Steuern.

Wie sieht denn das mit den militärischen Liegendschaften aus?
Und dann frage ich mich, wie das bei Grundstücken ist bei denen man einen Teil nicht nutzen darf und wieso da der Teil doch zur Ganzen zu berechnenden Grundfläche herangezogen wird...
usw

Bewerten
- +
Ansicht umschalten