Diese werden zum Beispiel in NRW für die Berechnung der neuen Grundsteuer herangezogen.
Sie wurden aber ursprünglich überhaupt nicht für diesen Zweck erstellt. Im Ergebnis sind viele Grundstückswertfestlegungen fehlerhaft und extrem willkürlich.
Da können aus logischer Sicht eigentlich gleich zu bewertende Grundstücke schnell mal um mehrere 100% im festgelegten Bodenwert voneinander abweichen.
Oder mal wurde eine Hauptverkehrsstraße bei angrenzenden Wohngrundstücken wertmindernd berücksichtigt, bei einer anderen Hauptstraße im gleichen Ort aber nicht.
Und dann sind Werte bei Industriegrundstücken und Siedlungen von Wohnungskonzernen vielfach veraltet und zu niedrig, weil nicht die Immbilien verkauft wurden, sondern die Firmen.
Und Ackerflächen stehen noch mit 0,5 Euro in der Karte.
Wurde eben nie angepasst. Teils selbst wenn mittlerweile eine Industriegebiet darauf erweitert wurde.
Im Endergebnis eine genauso unzulässige Ungleichbehandlung, wie die im Urteil bemängelte.
Auf Grund der Aufkommensneutralität kann daher in NRW eigentlich jeder klagen dessen Grundstück nicht zu niedrig bewertet wurde.