Pseudonymuse schrieb am 03.08.2024 14:01:
dass heute zur Berechnung der Grundsteuer ein Bewertungsgesetz aus der NS-Zeit
Inkrafttreten im Jahr 1935
herangezogen wird?
Und wie kann es sein, dass die BRiD-Finanzverwaltungjahrzehntelang
sanktionsfrei verfassungswidrig arbeiten konnte?
2018 haben die Richter die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoße bereits seit 2002 gegen das in der Verfassung verankerte Gleichbehandlungsverbot...
Da stellt sich doch die Frage: Muss/darf/soll/kann man sich als Bürger nach nationalsozialistischen Normen richten oder Vorgaben von Verwaltungen akzeptieren, die verfassungswidrig arbeiten, ohne selbst Gesetze zu brechen?
Aus dieser Zeit sind noch Unmengen von Gesetzen nahezu unverändert in Kraft. Deshalb auch das geflügelte Wort mancher Juristen: "Verfassungsrecht geht, Verwaltungsrecht bleibt".
Schornsteinfegergesetz, Schwarzfahren als Straftat, fallen mir so spontan mal ein.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.08.2024 19:05).