Pseudonymuse schrieb am 03.08.2024 14:01:
dass heute zur Berechnung der Grundsteuer ein Bewertungsgesetz aus der NS-Zeit
Inkrafttreten im Jahr 1935
herangezogen wird?
Da stellt sich doch die Frage: Muss/darf/soll/kann man sich als Bürger nach nationalsozialistischen Normen richten oder Vorgaben von Verwaltungen akzeptieren, die verfassungswidrig arbeiten, ohne selbst Gesetze zu brechen?
Hatte das Gesetz irgendwas mit der Nazi-Ideologie zu tun?