Und zwar schlägt die NRW-Landesregierung den Gemeinden vor, Besitzern von Altbauten, die laut BVerfG eigentlich zu entlasten wären, wegen häufiger Mischnutzung als ehem. Gewerbe (heute oft aufgegeben oder leer stehend) im Erdgeschoss mit doppelt so hohen Hebesätzen wie reine Wohngebäude zu überziehen. Ein glatter Verstoss gegen Art. 3 GG, der dazu führt, dass Altbauten dann wieder stärker als Neubauten belastet werden würden. Ein Unding!