Emrymer schrieb am 09.06.2023 20:40:
Betroffen sind doch nur Öl- oder Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind.
Nein.
Denn es kann immer auch zu Defekten kommen, z.B. durch Blitzschlag oder Wasserschäden. Und manchmal gehen Dinger auch einfach so kaputt...
Danke dass du meine Kernaussage bestätigst,
dass jeder Eigenheimbesitzer selbst ohne das Gesetz
schon Rücklagen besitzen sollte.