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Avatar von jc1
  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Dann sehe ich kaum noch einen Unterschied ...

...zwischen einem Hauseigentümer, der bei Fortfall seines Einkommens (Unfall, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit,...) die Hütte nur noch unter sehr engen Bedingungen an Größe und Wohnfläche weiter nutzen darf vor der Beantragung von Sozialhilfe (bzw. von Amts wegen auf deren Veräußerung zwecks Unterhaltsdeckung durch Verkaufserlös verwiesen wird) und jemandem, dem die finanziellen Ressourcen zur Ausstattung mit einer dann noch gesetzeskonformen Heizung fehlen und aus den von Dir genannten Hypothekenkreditvergabe-Bedingungen diese auch gar nicht erhalten darf. Kommt es dann zur amtlich angeordneten Zwangsversteigerung?

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