Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist weniger belastbar, als man denkt.
Natürlich gibt es gesetzliche Altersgrenzen, z.B. das Rentenalter. Sofern gut begründet sind willkürliche Altersgrenzen kein Problem. Im Fall des Heizungsgesetzes ist der Hintergrund, dass die Betroffenen der staatlichen Zwangsmaßnahmen aufgrund ihres Alters keine Kredite mehr erhalten. Das reicht eigentlich als Begründung schon aus.