Karyptis schrieb am 09.06.2023 16:19:
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist weniger belastbar, als man denkt.
Natürlich gibt es gesetzliche Altersgrenzen, z.B. das Rentenalter. Sofern gut begründet sind willkürliche Altersgrenzen kein Problem. Im Fall des Heizungsgesetzes ist der Hintergrund, dass die Betroffenen der staatlichen Zwangsmaßnahmen aufgrund ihres Alters keine Kredite mehr erhalten. Das reicht eigentlich als Begründung schon aus.
"Reicht schon aus" finde ich an der Stelle schon ein wenig zynisch.
Da will die Regierung etwas beschließen, das für viele Menschen eine erhebliche Mehrbelastung darstellt. Wie sollen denn Leute mit 60+ den Heizungstausch finanzieren wenn sie dafür keine Kredite mehr erhalten?
Die wenigsten Hausbesitzer haben solche Beträge "auf der hohen Kante" irgendwo.