jc1 schrieb am 10.06.2023 23:34:
ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 09.06.2023 23:56:
jc1 schrieb am 09.06.2023 21:34:
Oderbruchler schrieb am 09.06.2023 18:52:
Die meisten Rentner in D werden keinen Kredit mehr erhalten. Fragen Sie doch einfach mal bei einer Bank nach, so als 75jähriger. Die Banken dürfen es auch gar nicht, wenn absehbar ist, dass der Kredit nicht beglichen werden kann.
... die Immobilie mit einer fetten Hypothek zu belasten (vorausgesetzt, etwaige vorige aus Baukrediten sind getilgt und gelöscht), damit die Erben sich freuen. wenn die Hälfte des Verkaufserlöses diesen Wohltätern zukommt? Plus Zinsen, selbstredend. Die Banken sind doch sonst emsig bei Baufinanzierungen dabei, warum nicht auch hier?
Was gegen das vorgeschlagene Vorgehen spricht?
Das KWG, Basel II, die MaRisk, die BAFin und nicht zuletzt die EBA Guidlines...womöglich sogar absichtlich falsch verstanden. Zwingt der Gesetzgeber den Eigentümer einer Immobilie, eine Ölheizung bspw. durch was auch immer zu ersetzen und kann dieser die dafür liquiden Mittel nur durch Kreditaufnahme erwerben, wird sich die kreditgewährende Bank diesen durch eine Hypothek sichern und bei späterer Veräußerung der Immobilie die Löschung aus dem Grundbuch erst nach Entrichtung der vereinbarten Ablösesumme, die der Verkäufer aus dem Kaufpreis an sie leisten müssen wird, bewilligen.
In keinem der genannten Texte findet sich ein Verbot dieser Vorgehensweise. Also bleibt die Frage bestehen.
Die Banken sind da an relativ enge Vorschriften gebunden was die Kreditvergabe angeht. Das von dir vorgeschlagene Vorgehen wäre zwar ein denkbarer Ausgang, aber dieser Ausgang darf eben nicht schon bei Kreditnahme klar sein, sonst darf der Kredit nämlich überhaupt nicht vergeben werden.