marenghi schrieb am 10.06.2023 09:39:
Deshalb gibts ja die Übergangsfristen, weil man natürlich bei manchen Objekten nicht sofort umstellen kann.
Was ich gehört habe, sind das mind. 3 Jahre, wissen Sie Neues?
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Gebaeudeenergiegesetz-geg.html
So wie es geplant ist, müssen alte aber funktionierende Heizungen nicht sofort und nicht binnen 3 Jahren ausgetauscht werden.
Tatsächlich müssen in Neubauten und bei Ersatz einer alten Heizung mindestens 65% der Wärmeenergie aus erneuergbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. §71 (1) GEG-Entwurf. Welche Heizung eingebaut wird ist nicht vorgeschrieben.
§71 GEG (Entwurf) (2) Die Gebäudeeigentümer können frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die
Vorgabe nach Absatz 1 erfüllt wird. ...
Nachtrag: Bei einer Heizungshavarie darf für max. 3 Jahre eine alte Heizung, die nicht dem GEG entspricht, eingebaut werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.06.2023 11:35).