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  • tjfranz

mehr als 1000 Beiträge seit 17.07.2003

Re: Ich denke, es wird höchste Zeit

marenghi schrieb am 10.06.2023 09:39:

Deshalb gibts ja die Übergangsfristen, weil man natürlich bei manchen Objekten nicht sofort umstellen kann.

Was ich gehört habe, sind das mind. 3 Jahre, wissen Sie Neues?

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Gebaeudeenergiegesetz-geg.html

So wie es geplant ist, müssen alte aber funktionierende Heizungen nicht sofort und nicht binnen 3 Jahren ausgetauscht werden.

Tatsächlich müssen in Neubauten und bei Ersatz einer alten Heizung mindestens 65% der Wärmeenergie aus erneuergbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. §71 (1) GEG-Entwurf. Welche Heizung eingebaut wird ist nicht vorgeschrieben.

§71 GEG (Entwurf) (2) Die Gebäudeeigentümer können frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die
Vorgabe nach Absatz 1 erfüllt wird. ...

Nachtrag: Bei einer Heizungshavarie darf für max. 3 Jahre eine alte Heizung, die nicht dem GEG entspricht, eingebaut werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.06.2023 11:35).

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