tjfranz schrieb am 10.06.2023 11:26:
So wie es geplant ist, müssen alte aber funktionierende Heizungen nicht sofort und nicht binnen 3 Jahren ausgetauscht werden.
Kommt §73 wie entworfen., verlieren >30jährige Konstanttemperaturkessel im seit 2002 selbstgenutzten Eigentum ihren Bestandsschutz, der so schon im GEG-Vorgänger EnEV stand; dieser Bestandsschutz würde dann auf >80jährige Eigentümer beschränkt.
Bisher: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__73.html
Das bedeutet: anläßlich der nächsten Feuerstättenschau würde der Schorni mir den Weiterbetrieb -ggf. via Landratsamt- untersagen (lassen) müssen.
In den Erläuterungen des Entwurfes auf Seite 160 erfahren die Gesetzgeber über diese Folge allerdings kein Wort: dort wird lediglich von einer "Redaktionellen Bereinigung" gesprochen. Und also "merkt das keiner".
Soweit zur "Heizungsverbotslüge", wie der u.a. Volksverpetzer das zu nennen beliebt.
"Kollateralschaden".