Suk-ram schrieb am 11.06.2023 00:11:
tjfranz schrieb am 10.06.2023 11:26:
So wie es geplant ist, müssen alte aber funktionierende Heizungen nicht sofort und nicht binnen 3 Jahren ausgetauscht werden.
Kommt §73 wie entworfen., verlieren >30jährige Konstanttemperaturkessel im seit 2002 selbstgenutzten Eigentum ihren Bestandsschutz, der so schon im GEG-Vorgänger EnEV stand; dieser Bestandsschutz würde dann auf >80jährige Eigentümer beschränkt.
Bisher: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__73.html
Das bedeutet: anläßlich der nächsten Feuerstättenschau würde der Schorni mir den Weiterbetrieb -ggf. via Landratsamt- untersagen (lassen) müssen.
In den Erläuterungen des Entwurfes auf Seite 160 erfahren die Gesetzgeber über diese Folge allerdings kein Wort: dort wird lediglich von einer "Redaktionellen Bereinigung" gesprochen. Und also "merkt das keiner".
Soweit zur "Heizungsverbotslüge", wie der u.a. Volksverpetzer das zu nennen beliebt.
"Kollateralschaden".
Ach Luther wusste das schon, dass man dem gemeinen Volk auf das Maul schauen sollte.