Rechtsstaatlichkeit ist mehr, als einen europäischen Haftbefehl auszustellen zu können. Warum keiner ausgestellt wird, ist ja verlinkt. Deswegen sind wir nicht gleich kein Rechtsstaat.
Es gibt andere Indizien, warum unsere Rechtsstaatlichkeit auf der anderen Seite nicht so weit ist, wie manchmal behauptet. Da wäre das Prinzip des gleichen Recht für alle. Da wird in manchen Paragrafen sogar deutlich zwischen Bürger und Politiker/Beamter unterschieden. Das soll sich nun nochmal verschärfen.
Da wäre die Tatsache, dass die Staasanwalten sehr großzügig entscheiden dürfen, was von öffentlichen Interesse ist und somit Strafverfolgung deutlich erschweren können. Der Privatklageweg, der das kompensieren soll, ist eine rechtliche Farce.
Das Richter unabhängig sind, ist auch nur bedingt richtig. Richter haben oft einen Spielraum, der in gleichartigen Fällen zu doch recht unterschiedliche Urteile führen kann. Ein Angeklagter hat praktisch kein Recht auf Gleichbeurteilung. Oft ist nur de nächste Instanz der Weg, Recht durchsetzen zu können.
Ermittelnde Behörden, wie Polizei, nehmen nicht selten Einfluss auf Zeugenaussagen, Beweise und Wertung von Straftaten. Auch hier liegt es in der Praxis an der Staasanwaltschaft, ob das, zB Korruption oder Willkür, überhaupt verfolgt wird.
Politiker und gewählte Vertreter haben eine Immunität, die sie vor Strafverfolgung für begangene Straftaten wärend ihrer Amtszeit schützten.
Politische Organe können Gesetze, Abkommen und Ordnungen ignorieren und strafrei Maßnahmen dagegen erlassen. -> Lützelrath.
Und es gibt sicher noch einiges mehr. Nicht zuletzt, dass man sich Recht überhaupt erst finanziell leisten können muss, um in seinen Genuss zu kommen.
Trotzdem ist es eben nicht so, dass wir keinen Rechtsstaat hätten. Wir sind in der Anwendung der Rechtsstaatlichkeit, im Vergleich mit anderen Ländern, die das für sich beanspruchen, noch nicht mal ganz so weit unten auf der Liste. Polen (willkürliches Beispiel) behauptet auch, ein Rechtsstaat zu sein. Darf Polen europäische Haftbefehle ausstellen, ich habs noch nicht mal nachgeguggt.
Was ich meine ist, es gibt kein entweder Rechtsstaat oder kein Rechtsstaat. Man kann eher danach schauen, ob bestehende Gesetze eindeutig sind und auf alle gleich angewendet werden.