kann nicht sein schrieb am 27.02.2023 11:05:
ShootThemLater schrieb am 27.02.2023 10:47:
kann nicht sein schrieb am 27.02.2023 09:56:
Sich möchten also behaupten, dass man mündliche Zusagen machen kann, aber die nicht bindend sind? Oder, um es etwas drastischer auszudrücken - es ist auf das geschissen, was ein Amtsinhaber als Amtsinhaber zusichert. Man kann einfach nicht darauf vertrauen, dass man sich später noch "erinnern" kann - womöglich ist die Person(!) nicht mehr im Amt usw..
Fein, nur was nützt dann ein schriftlicher Vertrag? Wo klagt man den ein, wer würde die NATO zwingen, ihre Erweiterung rückgängig zu machen?Egal, was Sie zu den Zusagen denken, im Rest der diplomatischen Welt nimmt man das durchaus zur Kenntnis, wie der Westen agiert. Man weiß, dass Zusagen - auch wenn sie schriftlich erfolgt sind - nicht viel bedeuten.
Nein, das möchte ich nicht.
Das mach Sie aber damit.
Eine solche Zusage ist aber nur eine Zusage und kein völkerrechtlich bindlicher Vertrag.
Und der Rest der Welt war sich schon immer bewusst, dass es einen Unterschied gibt zwischen mündlichen Zusagen und verbindlichen Verträgen.Der Rest der Welt hat seit geraumer Zeit zur Kenntnis genommen, dass auch schriftliche Verträge eben nur so bindend sind, wie die Gewalt reicht, die Gegenseite zur Einhaltung zu zwingen. Was nützt es dem Iran, dass er ein unterschriebenes Stück Papier hat, wenn die USA den Vertrag einseitig kündigen?
Was nutzt es Russland, dass vereinbart wurde, dass es keine NATO Truppen in ehemaligen Ostblock geben darf, wenn die NATO das mit rollierenden Einheiten unterläuft?
Das war sicherlich ein Fehler von Trump und ich hoffe sehr, dass dieser Fehler (wie viele andere von ihm) bald korrigiert werden.
Letztendlich hängt es von den Klauseln im Vertrag ab, wie der Ausstieg geregelt ist.
Zu der NATO-Russland Grundakte: WTF? Wenn in dem Vertrag "keine dauerhafte Stationierung von NATO Truppen steht", dann sind rollierende Einheiten legitim. Genau aus diesem Grund schließt man Verträge, damit solche Details geregelt sind.
Wenn Russland komplett die Stationierung von NATO-Truppen hätte ausschließen müssen, hätten sie das Wort "dauerhaft" auch streichen lassen müssen. Das sind ja auch keine Amateuere, entweder war es ihnen egal oder sie konnten sich nicht durchsetzen. Jetzt nachträglich weinen bringt aber niemanden weiter.
Zusagen sind eine einseitige Absichtserklärung, die einseitig auch wieder kassiert werden können.
Zusagen sind Zusagen. Und wenn man sich nicht darauf verlassen kann, dass die eingehalten werden, dann nützt einem ein Schriftstück auch nichts. Wo würde man denn die NATO verklagen? Führen Sie das doch mal aus.
Sie wollen es nicht verstehen, schon verstanden.
Also nochmal: Zusagen nicht nicht völkerrechtlich bindend. Mündliche Verträge kennt das Völkerrecht auch nicht.
Folglich gelten Zusagen nur solange, wie sie im Interesse des Zusagenden sind. Das ist auch jedem bekannt, nur Sie reiten weiterhin darauf rum ... und Russland, um sich in die Rolle des armen Opfers zu stellen.
Verträge sind Abmachungen zwischen zwei Parteien, die falls nicht anders vereinbart auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden können.
Das ist kontrafaktisch.
Glauben Sie wirklich, dass die SU der Wiedervereinigung zugestimmt hätte, wenn man damals unterstellt hätte, dass die Zusagen nichts weiter als unverbindliche Absichtserklärungen sind, die im nächsten Augenblick widerrufen werden?
Ja, das glaube ich. Es ist ja nicht so, als ob Russland eine andere Wahl gehabt hätte.
Letztendlich haben sie gehofft, dass die Zusage möglichst lange hält, aber niemand ist von einem Vertragscharakter ausgegangen.
Hätte Gorbatschow damals gewußt, was man heute in Russland weiß, wäre es weder zur Widervereinigung, noch zum Systemwechsel gekommen.
Das ist erst einmal eine haltlose Hypothese. Was wäre denn die Alternative für die SU gewesen? Weitermachen wie bisher?
Letztendlich war die Zusage eine Hilfe für Gorbatschow, die SU abzuwickeln, ohne einen Putsch der Hardliner zu riskieren. Der letztendlich doch kam, aber recht schnell in sich zusammengebrochen ist.
Und das die SU am Ende war, war jedem der Beteiligten klar.
Sie schließen ja vermutlich auch keine Verträge mit Menschen ab, bei denen Sie damit rechnen müssen, dass die sich nicht an Vereinbarungen halten, oder? Und Sie haben als Privatperson ja immerhin noch die Möglichkeit ein Gericht anzurufen, dass Ihre Ansprüche durchsetzt. In der Staatenwelt gibt es so etwas nicht, da muss man darauf vertrauen, dass Zusagen eingehalten werden. Und umgekehrt, genießt man kein Vertrauen, wird man es schwerer haben, Vereinbarungen abschließen zu können. Ob mündlich oder schriftlich ist egal.
Und exakt dort liegt Ihr Denkfehler.
Staaten können sich (halbwegs) darauf verlassen, dass völkerrechlich verbindlich geschlossene Verträge eingehalten werden.
In dem Sie Zusagen auf den Status von solchen Verträgen hieven wollen können Sie sich sehr angenehm empören, verlassen aber den Boden des Völkerrechts und landen in irgendeiner Wunschvorstellung.