kann nicht sein schrieb am 27.02.2023 12:43:
Sie argumentieren wie ein Gebrauchtwagenhändler, der später von seinen Zusagen nichts mehr wissen will.
Kann man machen, nur muss man sich dann auch nicht wundern, wenn man auch nur die "Vertrauenswürdigkeit" eines Gebrauchtwagenhändlers genießt - also keine. Warum macht man denn überhaupt Zusagen, wenn die keinerlei Verbindlichkeit haben?Abgesehen davon, haben der Westen und insbesondere die USA gerade in den letzten Jahrzehnten sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass man sich auch an schriftliche Verträge nicht hält, die einseitig kündigt, unterläuft oder einfach für nichtig erklärt.
Das Ergebnis ist, dass insbesondere der "globale Süden" die Nase gestrichen voll hat von der Hybris des Westens und dem zunehmend den Stinkefinger zeigt.
Ich würde eher sagen, ich argumentiere wie ein Jurist.
Und wer irgend etwas auf die Aussagen eines Gebrauchtwagenhändlers gibt, sollte niemals einen Gebrauchtwagen kaufen. Oder eine Wohnung mieten.
Entweder es steht im Vertrag, oder es existiert nicht. Ganz einfach, man sollte halt nicht Li-La-Lustigland leben.
Mündliche Verträge kenn das Völkerrecht nicht, und das aus gutem Grund.
Was glauben Sie eingendlich, wofür Verträge da sind? Genau dafür, dass solche schwammigen Aussagen schriftlich fixiert sind.