Alex Riemenschneider schrieb am 26.02.2023 18:29:
Und die sowjetische Seite war sich immer darüber im Klaren, dass es persönliche politische Zusagen der damaligen politischen Akteure waren. Daran haben diese sich während ihrer Amtszeit übrigens auch gehalten. Weder James Baker, Francoise Mitterand, Margaret Thatcher noch Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher waren noch im Amt, als osteuropäische Staaten der NATO beigetreten sind. Und von Zusicherungen Gerhard Schröders oder Joschka Fischers im Rahmen der Zwe+Vier-Verhandlungen ist nichts bekannt.
Alles andere als persönliche politische Zusicherungen wären übrigens auch verfassungswidrig gewesen: Artikel 59 Absatz 1 des Grundgesetzes galt auch damals schon.
Der natürlich der Sowjetunion auch bekannt war.Erst in Putins Russland der letzten Jahre scheint dieses völkerrechtliche Grundwissen im russischen Außenministerium verloren gegangen zu sein. Das gibt Anlass zu ernsten Bedenken bezüglich der Arbeitsfähigkeit der russischen Außenpolitik.1
So sieht's aus. Mündliche Zusagen sind immer nur Zusagen von Personen. Um völkerrechlich relevant zu sein, braucht es die Zustimmung eines Staates. Also der Präsident, Kanzler, Parlament, usw.
Abgesehen davon sind mündliche Zusagen oftmals situativ oder an Bedingungen geknüpft, die evtl. später nicht mehr valide sind.
Ich finde den Artikel generell ziemlich gut und die USA sind sicherlich keine Engel, aber dieses Gejammere um irgendwelche mündlichen Zusagen ist schon recht erbärmlich.