Martin Kratz schrieb am 26.02.2023 13:47:
...Zusicherungen zufrieden gaben, und das auch noch in Inches? Der ganzen Welt ausser der "internationalen Gemeinschaft" (NATO-Staaten plus das halbe Dutzend übliche Verdächtige im Westpazifik) war schon damals seit Jahrzehnten klar, dass sie froh sein können wenn die Wertewessis sich wenigstens an schriftliche Vereinbarungen halten.
Wenn wir allerdings während der 2+4-Verhandlungen so erpicht darauf waren, das unsere Zusicherungen nur ja nirgendwo schriftlich festgehalten oder sonstwie registriert werden, muss ich wohl von betrügerischer Absicht unsererseits ausgehen.MK
In der Welt der Diplomatie gilt eine mündliche Zusage im Prinzip genauso, wie ein schriftlicher Vertrag. Also entweder hält man sich an die Vereinbarung, oder man hält sich nicht dran. Einklagen kann man diese Vereinbarungen ohnehin nicht.