kann nicht sein schrieb am 26.02.2023 19:11:
In der Welt der Diplomatie gilt eine mündliche Zusage im Prinzip genauso, wie ein schriftlicher Vertrag. Also entweder hält man sich an die Vereinbarung, oder man hält sich nicht dran. Einklagen kann man diese Vereinbarungen ohnehin nicht.
Sorry, aber können Sie diese steile Aussage auch belegen?
Eine mündliche Zusage erhält man von einer Person, und zwar von exakt der Person, mit der man gerade redet.
Ein völkerrechtlich bindender Vertrag wird zwischen Staaten geschlossen. Da unterschreibt vielleicht auch nur eine Person, aber das ist in der Regel das Staatsoberhaupt und nicht irgend ein Außenminister, und das Parlament muss üblicherweise den Vertrag auch ratifizieren.
Irgendwie schon etwas mehr als eine Absprache in der Sauna, oder?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.02.2023 23:26).