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454 Beiträge seit 23.01.2023

Re: BTW, welcher Teufel ritt die Russen während 2+4, dass sie sich mit mündliche

ShootThemLater schrieb am 26.02.2023 23:25:

kann nicht sein schrieb am 26.02.2023 19:11:

In der Welt der Diplomatie gilt eine mündliche Zusage im Prinzip genauso, wie ein schriftlicher Vertrag. Also entweder hält man sich an die Vereinbarung, oder man hält sich nicht dran. Einklagen kann man diese Vereinbarungen ohnehin nicht.

Sorry, aber können Sie diese steile Aussage auch belegen?

Eine mündliche Zusage erhält man von einer Person, und zwar von exakt der Person, mit der man gerade redet.
Ein völkerrechtlich bindender Vertrag wird zwischen Staaten geschlossen. Da unterschreibt vielleicht auch nur eine Person, aber das ist in der Regel das Staatsoberhaupt und nicht irgend ein Außenminister, und das Parlament muss üblicherweise den Vertrag auch ratifizieren.
Irgendwie schon etwas mehr als eine Absprache in der Sauna, oder?

Ein Amtsinhaber ist nicht als Privatperson unterwegs, er ist der Vertreter seines Staates. Wenn er einen Vertrag unterzeichnet genauso, wie wenn er eine Rede hält, oder eine Zusage macht.

Die Vorstellung, eine mündliche Zusage sei nichts weiter als heiße Luft, unverbindlich und von daher jederzeit ohne Konsequenzen zu brechen, basiert auf einem eigenartigen Verständnis von Zusagen.
Gerade in der Welt der Diplomatie ist es wichtig, dass Staaten sich auf Absprachen verlassen können, da man diese nicht einklagen kann - auch nicht, wenn sie schriftlich erfolgt sind.

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